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Steuerliche Vorteile

Eine Zustiftung in die gemeinnützige Rotkreuz Stiftung Koblenz bringt  Ihnen auch steuerliche Vorteile. So können Sie Ihre Zuwendungen als Sonderausgabe im Rahmen der steuerlichen Höchstgrenzen abziehen. Die maximalen Abzugsbeträge wurden für Privatpersonen ab dem 1. Januar 2007 deutlich erhöht: Sie können erstmalige Zustiftungen bis zu maximal einer Million Euro im Jahr steuerlich geltend machen. Bei gemeinsam veranlagten Ehegatten sind es zwei Millionen Euro.

Diese steuerlichen Abzüge sind innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren möglich.Bei einer testamentarischen Verfügung entfällt die Erbschaft- und Schenkungsteuer – damit kommt das Vermögen vollständig der Stiftung und ihren Projekten zu Gute. Dasselbe tritt ein, wenn Sie ererbtes oder geschenktes Vermögen innerhalb von 24 Monaten an die Rotkreuz Sitftung Koblenz weitergeben. Das Finanzamt erstattet Ihnen auf Antrag die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer.